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Immobilienbetreuung 2019-10-21T22:25:39+02:00

Mitglied im Verband VDIV - Verband Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz / Saarland e.V.

Mitglied Haus & Grund Ingelheim Eigentümerverein

Unsere Immobilienverwaltung, verbunden mit der langjährigen Erfahrung des Architekturbüros sind beste Voraussetzungen zur technisch optimalen Betreuung Ihres Objektes.
Durch ständige Fortbildungen bleiben wir auf dem neusten Stand und gewährleisten für Sie eine optimale Dienstleistung.

Im Folgenden möchten wir in Auszügen unser Leistungsangebot präsentieren:

Allgemeine Immobilienverwaltungs-Aufgaben:

  • Treuhändische Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten.
  • Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge, in der Regel durch Mail Verkehr.
  • Führen des notwendigen Schriftverkehrs mit Mietern, Handwerkern, Vertragspartnern, Hausmeister, Behörden.
  • Kontrolle und Durchführung der gültigen Hausordnung. Bei Nichteinhaltung Abmahnung und ggf. Hinzuschaltung eines Rechtsanwaltes.
  • Durchführung von Mietanpassungen nach Rücksprache mit dem Eigentümer.
  • Entgegennahme und Prüfung der Kündigungen.
  • Anlegen und Führen von Mietkautionskonten sowie deren Verwaltung.
  • Überprüfung und Optimierung von Gebäudeversicherungen mit Überprüfung der Feuerversicherung des Eigentums zum Neuwert sowie die angemessene Versicherung der Wohnungseigentümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Technische Verwaltungsaufgaben:

  • Jährliche Objektkontrolle zur Überprüfung und Früherkennung möglicher Schäden. Veranlassen notweniger Instandhaltungsmaßnahmen in Absprache mit dem Eigentümer.
  • Abschluss von gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsverträgen und Prüfungen in Abstimmung mit dem Eigentümer. ( z.B. Heizungs-, Feuerlöscherwartung oder TÜV Aufzug etc.)
  • Vorbereiten, Beauftragen und Kontrolle von notwendigen Reparaturmaßnahmen.
  • Veranlassung von Sofortmaßnahmen in Notfällen.
  • Vergabe der Hausmeistertätigkeiten und Winterdienst an einen externen Dienstleister in Absprache mit der/dem Eigentümer/in.
  • Kontrolle der Ausführung von Leistungen gemäß Verträgen. (z.B. Hausmeister, Winterdienst, Aufzugswartung etc.)
  • Beschaffung für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderliche Gebrauchsgegenstände wie z.B.: Geräte für Hausmeister, Gartengeräte und Versorgungsgüter wie z.B.: Heizmaterial, Streusalz etc.

Kaufmännische Verwaltungsaufgaben:

  • Überwachung der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten. Hierzu kann ein bestehendes Mietkonto des Eigentümers übernommen werden oder die Verwaltung legt bei einer Bank nach Wahl ein neues Konto als offenes Treuhandkonto an. Das Konto muss für online-Kontoführung eingerichtet sein.
  • Mahnung vom in Verzug geratenen Mieter.
  • Erfassen aller objektbezogenen Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen der Buchführung.
  • Bonitätsprüfung durch Einholung Schufa-Auskunft und Selbstauskunft.
  • Beauftragen von Rechtsanwälten mit der Beitreibung von Mietgeldern nach erfolglosem Mahnverfahren.
  • Kündigen von Mietverhältnissen und Veranlassen der Räumungsklage durch Mit- wirkung eines Rechtsanwaltes für Mietrecht.
  • Kostenzusammenstellung der Heizungs- und Warmwasserkosten je Abrechnungsjahr für die Umlegung auf die einzelnen Mietparteien durch einen externen Messdienst.
  • Jährliche fristgerechte Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter.
  • Zahlen sämtlicher das Mietobjekt betreffender Kosten wie Steuern, Gebühren und Abgaben, Handwerkerrechnungen und auch eventuell anstehende Zins- und Tilgungsleistungen aus Schuldverhältnissen des Mietobjektes, insofern vom Eigentümer gewünscht.
  • Info an den Eigentümer bei zu erwartender Kontounterdeckung mit Begründung.
  • Jahresbericht an den Eigentümer über das erwirtschaftete Ergebnis. (Einnahmen/ Ausgaben Rechnung)

Unsere langjährigen Erfahrungen des Architekturbüros sind beste Voraussetzungen zur technisch optimalen Betreuung Ihres Objektes vor, während und nach der Fertigstellung.

  • Unabhängige Ausschreibung der Bauleistung und Vergabe bei großen Baumaßnahmen
  • Koordination und Bauleitung von Instandhaltungsmaßnahmen nach Absprache bzw. Beschluss der Eigentümer

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